Abschleppdienst & Parkbussen
Dürfen Sie als Besitzer oder Mieter eines Parkplatzes einen Falschparkierer abschleppen lassen?
- Grundsätzlich ja!
- Aber Achtung : der Auftraggeber des Abschleppdienstes haftet für die Rechnung.
- Abschleppdienste offerieren zwar, diese Rechnung direkt vom Autohalter einzufordern, damit dem Auftraggeber für diesen Abschleppdienst keine Umtriebe entstehen. Der Falschparkierer hat jedoch das Recht beim Autoabschleppdienst das
Auto ohne Bezahlung der Rechnung herauszufordern.
- Bevor Sie also den Abschleppdienst wegen eines Falschparkierers auf Ihrem Parkplatz engagieren, informieren Sie sich anhand der unten aufgeführten Links genau und vermeiden Sie so, selber auf der Rechnung sitzen zu bleiben oder den Gerichtsweg beschreiten zu müssen!
Links:
- Abschleppen ab Privatgrund: Factsheet der KAPO Zürich
- So geht es Parksündern an den Kragen: TagesAnzeiger, 9.2.2018
- Der Falschparkierer im Recht: TagesAnzeiger, 30.01.2013
- Schlappe für Abschleppdienst, NZZ, 26.09.2017
Richterliches Parkverbot
Umtriebsentschädigung ist die neue Parkbusse: Eigentümer (nicht Mieter!) können ein richterliches Parkverbot mit entsprechender Beschilderung für den Parkplatz bei der Gemeinde anfordern. Danach sind Private Parkbussen möglich. Diese können
sowohl selber erteilt werden als auch einem Dritten übertragen werden.
- Parksünder auf Privatem Grund
- Wer darf Bussen vergeben? TagesAnzeiger, 31.08.2016
- Auswahl von Privaten Parkplatzkontrolldiensten:
Parkplatzkontrolle.ch / Parkon.ch
- Oder einfach im Internet ans Schwarze Brett hängen? Internet Pranger
- Parksünder identifizieren: AutoNummer Index Online